Post-Brexit: Zoll und Steuern beim Import aus dem UK

Seit dem Brexit gilt das Vereinigte Königreich für die EU und die Schweiz als Drittland. Das bedeutet, dass beim Import von Fahrzeugen (insbesondere Luxus- und Sportwagen) nun Zollabgaben anfallen. In der EU (z. B. Deutschland) beträgt der Zollsatz für Pkw grundsätzlich 10 %, zuzüglich 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten nur, wenn ein präferenzieller Ursprung nachgewiesen wird (z. B. Fahrzeuge, die nachweislich in der EU oder im UK produziert wurden und das entsprechende Ursprungszeugnis besitzen). In der Schweiz wird der Zoll nach dem Fahrzeuggewicht plus 8,1 % Mehrwertsteuer berechnet. Die korrekte Erstellung der Ausfuhranmeldung (Export Declaration) ist unerlässlich, um hohe Strafen zu vermeiden.


