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📦 Auto als Übersiedlungsgut (Zügelgut) in die Schweiz importieren 2026

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Erfahren Sie, wie Sie bei der Einfuhr Ihres Fahrzeugs im Rahmen eines Umzugs in die Schweiz die 4%ige Automobilsteuer und 8,1% MwSt legal umgehen können. Leitfaden zum Formular 18.44.

Wichtigste Erkenntnisse (TL;DR)

Erfahren Sie, wie Sie bei der Einfuhr Ihres Fahrzeugs im Rahmen eines Umzugs in die Schweiz die 4%ige Automobilsteuer und 8,1% MwSt legal umgehen können. Leitfaden zum Formular 18.44.

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Was ist Zügelgut und wie hoch ist die tatsächliche Ersparnis?

Die Einfuhr eines Autos als Übersiedlungsgut (sog. Zügelgut) ist der einzige völlig legale Weg, um Zölle und Steuern bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz zu vermeiden. Das Schweizer Steuersystem ist unerbittlich – im Standardverfahren unterliegt jedes Auto einer Besteuerung von 12,1 % des Zollwerts.

Zügelgut setzt diese Gebühren auf null.

Kostenstruktur, die Sie vermeiden:

  • Automobilsteuer: Beträgt in der Regel 4 % des Fahrzeugwerts.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Beträgt 8,1 % und wird auf den um Zölle und allfällige Transportkosten erhöhten Betrag berechnet.
  • CO2-Emissionsgebühren: Diese Befreiung gilt vor allem für ältere, sehr leistungsstarke Fahrzeuge und schützt Eigentümer vor CO2-Strafen, die das Importbudget ruinieren könnten (für einige Sportwagen würde ohne diese Befreiung eine Gebühr von 10.000-15.000 CHF anfallen).

Diese Befreiung gilt jedoch nur für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen und strenge formale Bedingungen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erfüllen.


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Wichtige Bedingungen: 6-Monats-Regel und Verkaufssperre

Das Schweizer Zollamt überprüft die Nutzungshistorie des Fahrzeugs sehr genau, um "Steueroptimierungen" und unfairen grenzüberschreitenden Handel zu verhindern.

Die 6-Monats-Regel

Um das Fahrzeug als Übersiedlungsgut anzuerkennen, müssen Sie nachweisen, dass es von Ihnen in Ihrem bisherigen Wohnsitzland für mindestens 6 Monate vor der Verlegung Ihrer Adresse in die Schweiz genutzt wurde.

Das Amt wird Nachweise verlangen, wie:

  • Einen Kaufvertrag, der vor mehr als 6 Monaten abgeschlossen wurde.
  • Versicherungsrechnungen aus dem bisherigen Wohnsitzland.
  • Servicebelege oder Tankquittungen, wenn allein das Eigentumsrecht beim Zollbeamten Zweifel weckt.

Verkaufssperre für 12 Monate

Sobald das Fahrzeug als Zügelgut abgefertigt ist, wird in den Fahrzeugausweis ein spezieller Code 178 eingetragen: "Zweckentfremdung verboten".

Dies bedeutet, dass Sie das Fahrzeug für die nächsten 12 Monate nach der Abfertigung nicht verkaufen, vermieten oder an eine andere Person weitergeben dürfen. Bei einem Verstoß wird das Amt sofort eine Nachverzollung vornehmen und kann ein Strafverfahren einleiten. Der Code verschwindet erst nach einem Jahr, nach Einreichung eines Löschungsantrags beim Strassenverkehrsamt.


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Dokumentation und Formalitäten an der Grenze

Die Abfertigung von Übersiedlungsgut erfolgt an großen Grenzübergängen, die den gewerblichen Verkehr abwickeln (während der Öffnungszeiten der Zollstellen). Das Verfahren erfordert eine perfekte bürokratische Vorbereitung.

Wie bereite ich die Anmeldung vor?

Das wichtigste Dokument ist das Formular 18.44 (Zollanmeldung für Übersiedlungsgut), das auf den Websites der Schweizer Zollbehörden verfügbar ist.

Erforderliche Anlagen zur Fahrzeuganmeldung:

  • Schweizer Arbeitsvertrag oder Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis, z. B. B).
  • Bestätigung der Wohnungsmiete in der Schweiz (Mietvertrag).
  • Ausländischer Fahrzeugausweis.
  • Abmeldebestätigung aus dem bisherigen Land (optional, erleichtert den Prozess jedoch erheblich).
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

Das Fahrzeug muss auf der Liste des Übersiedlungsguts stehen, die Sie dem Formular 18.44 beifügen. Im Gegenzug stellt der Zollbeamte an der Grenze das wichtigste Dokument aus: das Formular 13.20A mit Zollstempel. Dies ist Ihr Pass für die Registrierung des Autos mit lokalen Kennzeichen.


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Nach der Einreise: Registrierung, MFK und Versicherung

Die Abfertigung ist nur der halbe Erfolg. Der nächste Schritt ist die lokale Legalisierung des Fahrzeugs (MFK) und die Beschaffung von Schweizer Kennzeichen.

Fristen und Versicherungsanforderungen

Gemäß den Vorschriften haben Sie nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes bis zu 12 Monate Zeit, das Auto beim örtlichen Strassenverkehrsamt anzumelden. In dieser Zeit dürfen Sie mit ausländischen Kennzeichen fahren.

Aber Vorsicht bei der Versicherung! Viele Versicherer schränken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Schutz ein, wenn sich der Lebensmittelpunkt des Eigentümers dauerhaft ins Ausland verlagert. Das bedeutet, dass Ihre Haftpflichtversicherung nach einigen Monaten ungültig werden kann und das Fahren ohne Versicherung zu einer Gefängnisstrafe führen kann. Daher wird empfohlen, das Auto so schnell wie möglich umzumelden.

MFK-Verfahren (Motorfahrzeugkontrolle)

Vor der Registrierung muss das Auto die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bestehen. Die Anforderungen für Zügelgut sind hinsichtlich der Homologation lockerer (z. B. keine Notwendigkeit für strenge lokale Lärmstandards), aber der mechanische Zustand (kein Rost, Flüssigkeitslecks, perfekte Bremsen, gewaschenes Chassis) wird rigoros durchgesetzt.

Die Kosten für die Prüfung selbst, umgangene CoC-Dokumente und die Erstzulassung belaufen sich selbst unter dem Zollbefreiungsregime in der Regel auf eine Investition von 500 – 1200 CHF.