Was ist Zügelgut und wie hoch ist die tatsächliche Ersparnis?
Die Einfuhr eines Autos als Übersiedlungsgut (sog. Zügelgut) ist der einzige völlig legale Weg, um Zölle und Steuern bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz zu vermeiden. Das Schweizer Steuersystem ist unerbittlich – im Standardverfahren unterliegt jedes Auto einer Besteuerung von 12,1 % des Zollwerts.
Zügelgut setzt diese Gebühren auf null.
Kostenstruktur, die Sie vermeiden:
- Automobilsteuer: Beträgt in der Regel 4 % des Fahrzeugwerts.
- Mehrwertsteuer (MwSt): Beträgt 8,1 % und wird auf den um Zölle und allfällige Transportkosten erhöhten Betrag berechnet.
- CO2-Emissionsgebühren: Diese Befreiung gilt vor allem für ältere, sehr leistungsstarke Fahrzeuge und schützt Eigentümer vor CO2-Strafen, die das Importbudget ruinieren könnten (für einige Sportwagen würde ohne diese Befreiung eine Gebühr von 10.000-15.000 CHF anfallen).
Diese Befreiung gilt jedoch nur für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen und strenge formale Bedingungen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erfüllen.